Strafrecht

Wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Wir helfen in Strafrecht Fällen - im Notfall rund um die Uhr.
Rechtsanwalt Wolfgang Kutsch vertritt und verteidigt seine Mandanten bundesweit in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Bereichen des Strafrechts:
Diese Bereiche sind u.a.
- Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Untreue, etc.)
- Gewaltdelikte (Körperverletzung, Totschlag, Mord, fahrlässige Tötung, Sexualstraftaten, etc.)
- Betäubungsmitteldelikte (Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Anbau, etc.)
- Verkehrsdelikte (Trunkenheit/Drogen im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.) -> siehe auch Verkehrsrecht
- Computer- und Multimediastrafrecht (Internetstraftaten, Urheberrechtsverletzungen, etc.)
- Jugendstrafsachen (sämtliche Strafsachen, die den Besonderheiten des Jugendstrafrechts unterliegen)
- Haftsachen (Festnahme, Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Betreuung in der Strafhaft, etc.)
- Nebenklagevertretung und Zeugenbeistand
| Verhalten bei Verhaftung und Durchsuchung |
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Sollte es zu einer Verhaftung oder Durchsuchung kommen, beachten Sie die eiserne Regel: SCHWEIGEN! Dies gilt auch, falls Sie als Beschuldigter in anderer Art mit den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) in Kontakt kommen. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben. Sie haben nach dem Gesetz das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen! Des Weiteren haben Sie das Recht, jederzeit einen von Ihnen gewählten Verteidiger zu befragen. Ohne die fachliche Beratung eines Strafverteidigers sollten Sie keinerlei Angaben machen. |
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In Notfällen sind wir 24-Stunden für Sie erreichbar: 0178 69 23 531 |